Neuigkeiten

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

13.01.2022 12:18 Uhr von Ingo Stiens

Informationen für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Kinder unter 16 Jahren (auch Geimpfte und Genesene) müssen zur Teilnahme am Training einen offiziell bescheinigten Antigen-Schnelltest <24h oder PCR-Test <48h alt vorlegen. Eine Bescheinigung der Schule ist im Zeitfenster von <24h ausreichend! Der Nachweis einer Booster-Impfung ersetzt den erforderlichen Testnachweis.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G+ Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt) zur Teilnahme am Training! Besteht eine Booster-Impfung ersetzt diese den Schnelltest oder den PCR-Test.
- Bei Vorlage einer Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her) und anschliessender Booster-Impfung ist eine Teilnahme am Training möglich.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
- Wir sind uns bewußt, dass der Einfachheit halber die Corona Schutzverordnung nicht in allen kleinen Details umgesetzt ist und daher teils darüber hinausgeht. Dies ist nach der Corona SCHUTZVO möglich und im Ermessen der Vereine/Veranstalter!
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 13.01.2022

 

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

04.01.2022 12:50 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G+ Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt) zur Teilnahme am Training!
- Kinder unter 16 Jahren (auch Geimpfte und Genesene) müssen zur Teilnahme am Training einen offiziell bescheinigten Antigen-Schnelltest <24h oder PCR-Test <48h alt vorlegen.
- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson) oder entsprechender 3. Impfung
- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).
- Vorlage des offiziellen negativen Antigen-Schnelltest Nachweises (Datum, Uhrzeit!, max. 24h alt) vor dem Training beim Übungsleiter bzw. der zuständigen Person.
- Alternativ wird eine Bescheinigung der Schule über die Durchführung eines Tests (Datum, Uhrzeit!) mit negativem Ergebnis (max. 48h alt) akzeptiert. Die reine Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 03.01.2022

 

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

30.12.2021 23:53 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.

- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G+ Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt) zur Teilnahme am Training!
- Für Kinder unter 16 gilt weiterhin die 3 G Regel mit entsprechenden offiziellen Testnachweisen.
- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson) oder entsprechender 3. Impfung
- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).
- Vorlage eines offiziellen Negativtest (Datum, Uhrzeit!, max. 24h alt).
- Alternativ wird eine Bescheinigung der Schule über die Durchführung eines Tests (Datum, Uhrzeit!) mit negativem Ergebnis (max. 48h alt) akzeptiert. Die reine Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 30.12.2021

 

Übungsleiter:innen Wassergymnastik gesucht

17.12.2021 13:54 Uhr von Ingo Stiens

Wir suchen motivierte Übungsleiter:innen / Trainer:innen im Bereich Wassergymnastik.

Wir bieten:

  • Besonders motivierte Wassergymnast:innen
  • Umfangreiches Trainigsmaterial
  • Aufwandsentschädigungen
  • Nette und engagierte Trainerkolleg:innen in der Abteilung
  • Möglichkeit der Weiterbildung
  • Und vieles Mehr!

 

Wenn Du Spaß am Element Wasser und an der Arbeit mit Wassergymnastik-begeisterten Leuten hast, dann würden wir uns freuen, Dich in unserem Team begrüßen zu dürfen.

Kontaktiere gerne Gerhard Dikta unter dikta@fh-aachen.de

 

 

Neue Corona-Schutzverordnung

25.11.2021 13:25 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her) zur Teilnahme am Training!
- Für Kinder unter 16 gilt weiterhin die 3 G Regel mit entsprechenden Testnachweisen.
- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson) oder entsprechender 3. Impfung
- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).
- Vorlage eines offiziellen Negativtest (Datum, Uhrzeit!, max. 48h alt).
- Alternativ wird eine Bescheinigung der Schule über die Durchführung eines Tests (Datum, Uhrzeit!) mit negativem Ergebnis (max. 48h alt) akzeptiert. Die reine Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest.
- Sollte die o.g. Bescheinigungen nicht vorgelegt werden können, muss eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Bescheinigung vorgelegt werden, dass der Trainingsteilnehmer unter Aufsicht einen Selbsttest durchgeführt hat mit negativem Testergebnis. Diese Bescheinigung muss neben dem Namen, Datum, Uhrzeit der Testdurchführung und Namen der Erziehungsberechtigten enthalten.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.


- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.


Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.


Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 24.11.2021

 

Warteliste Schwimmschule (leider) wieder geschlossen

14.10.2021 21:58 Uhr von Ingo Stiens

Die Warteliste der Schwimmschule des Dürener TV ist (leider) wieder geschlossen.

 

Wenn wieder freie Plätze verfügbar sind, erfolgt hier die Bekanntgabe.

 

Warteliste Schwimmschule wieder geöffnet

06.10.2021 19:44 Uhr von Ingo Stiens

Die Warteliste der Schwimmschule des Dürener TV ist ab sofort wieder geöffnet.

Die Schwimmkurse werden auch außerhalb der normalen Mitgliedschaft im Dürener Turnverein 1847 e.V. im Lehrschwimmbecken des Schwimmbads in der Goethestrasse angeboten. Hier führen die Übungsleiter die Kinder spielerisch und mit Spaß an das Element Wasser heran.

Ziel ist es, die Angst vor dem Element Wasser zu nehmen und den Kindern nach und nach die Schwimmbewegungen beizubringen, so dass eine Sicherheit im Wasser erreicht wird. Die Kinder werden von zwei Übungsleiterinnen betreut und behutsam an den Erwerb des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ herangeführt.

Interessenten melden sich bitte per Mail bei:

schwimmkurs-dtv1847@gmx.de

 

26.08.2021 Aktualisierung der Corona-Bedingungen zum Trainingsbetrieb

30.08.2021 17:52 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen stand 26.08.2021


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann. Es gilt die 3G Regel zur Teilnahme am Training!


- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson).


- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).


- Vorlage eines offiziellen Negativtest (Datum, Uhrzeit!, max. 48h alt).


- Alternativ wird eine Bescheinigung der Schule über die Durchführung eines Tests (Datum, Uhrzeit!) mit negativem Ergebnis (max. 48h alt) akzeptiert. Die reine Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest.


- Sollte die o.g. Bescheinigungen nicht vorgelegt werden können, muss eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Bescheinigung vorgelegt werden, dass der Trainingsteilnehmer unter Aufsicht einen Selbsttest durchgeführt hat mit negativem Testergebnis. Diese Bescheinigung muss neben dem Namen, Datum, Uhrzeit der Testdurchführung und Namen der Erziehungsberechtigten enthalten.


- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.


- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.


- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!


- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.


- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.


- Verlässliches Abmelden vom Training.


- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen
Stand der Information 26.08.2021

 

Aktualisierung der Corona-Bedingungen zum Trainingsbetrieb

22.08.2021 21:52 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.


- Teilnahme am Training erfordert die Vorlage eines offiziellen Negativtest (max. 48h alt)


- Die Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest. Daher muss eine Bescheinigung der Schule oder einer anderen offiziellen Teststelle über die Durchführung eines Tests mit Negativ-Ergebnis vorgelegt werden (mit Datum!).


- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).


- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson).


- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.


- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.


- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!


- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.


- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter Folge leisten.


- Verlässliches Abmelden vom Training.


- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst.


Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.


Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.


Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen
Stand der Information 20.08.2021

 

Wie geht es weiter in der Schwimm-Abteilung des DTV

13.06.2021 20:13 Uhr von Ingo Stiens

Liebe Mitglieder, liebe Eltern der Aktiven,


seit Mitte dieser Woche ist das Hallenbad für die Vereine wieder geöffnet und damit können wir den Trainingsbetrieb in eingeschränkter Form dort auch wieder anbieten!


Wie im Anschluss an die Wiedereröffnung des Hallenbads im Juni 2020 ist die Nutzung der Wasserzeiten an Verhaltensregeln gebunden, die zwischen dem Gesundheitsamt und dem Dürener Service Betrieb (DSB) im Rahmen der Corona-Maßnahmen vereinbart wurden. Diese Verhaltensregeln unterscheiden sich in einigen Punkten von denen des letzten Jahres
und beinhalten die aktuellen Maßnahmen und Erkenntnisse im Umgang mit der Pandemie.


Da die Verhaltensregeln dem weiteren Verlauf der Pandemie angepasst werden, beabsichtigen wir, die jeweils aktuell geltenden Regeln auf der Website des DTV unter dem Titel Informationen für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen zu veröffentlichen. Bitte entnehmen Sie dort die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen!


Das großzügige Testangebot und die sich abzeichnenden Impferfolge haben dazu geführt, dass die Einschränkungen uns glücklicherweise nicht so stark treffen wie zur Wiedereröffnung des Hallenbads im letzten Jahr. Doch möchte ich hier noch einmal betonen, dass die Pandemie nach wie vor präsent ist und dass wir, trotz des Lichts am Horizont, sehr vorsichtig sein müssen.


Die Aufnahme des Trainings geschieht über die Übungsleiter, die die jeweiligen Aktiven informieren werden und die auch die Einhaltung der Verhaltensregeln streng kontrollieren!

Wir wünschen Euch/Ihnen alles Gute und vor allem beste Gesundheit!


Gerhard Dikta Düren, den 12. Juni 2021