Neuigkeiten

Noah Raszczyck mit neuen Vereinsrekord

10.06.2022 21:57 Uhr von Ingo Stiens

Von Olaf Schroeder

In Berlin fanden Ende Mai die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften statt. Noah qualifizierte sich hierfür gleich für fünf Strecken! Eine bemerkenswerte Leistung, war dies doch lange keinem Schwimmer des DTV gelungen.

So hatte Noah entsprechend anstrengendes Programm zu absolvieren. Er startete über die 50m, 100m und 200m Freistil, sowie über die 50m und 100m Schmetterling. Im Nachhinein war die kurz vor der Veranstaltung durchgemachte Erkältung ein kleiner Wehmutstropfen für ihn. Seine gesetzten Ziele konnte er daher nicht ganz erreichen, aber er war dennoch zufrieden mit dem Abschneiden.

Dies kann aus Sicht der erreichten Zeiten und Platzierungen auch lobend erwähnt werden.
So erreichte er über 50m Schmetterling das Finale der besten acht! Hier steigerte er seine Zeit (0:26,37) noch etwas, wurde achter und stellte nebenbei einen neuen Altersklassenrekord im Schwimmbezirk Aachen auf! Dies gelang ihm zudem noch über die 100m Schmetterling (1:00,10). Dies bedeutete Platz 16 in seinem Jahrgang. Auch über die 100m Freistil platzierte er sich als 16. (0:54,95).


Die 50m Freistil absolvierte er in 0:24,76 und verpasste das Finale nur knapp als 11. Mit der Zeit knackte er allerdings den 17 Jahre alten Vereinsrekord von Andreas Seyer! Für den Schwimmbezirk Aachen war dies ebenfalls ein neuer Altersklassenrekord! In Anbetracht der derzeitigen Form könnten weitere Vereinsrekorde auf der kommenden Bezirksmeisterschaft in Düren fallen. Auch die 200m Freistil ist hier im Bereich des Möglichen. Hier erreichte er Platz 23 in 2:02,97.


Wir gratulieren zu dieser herausragenden Leistung mit einem Vereinsrekord, 3 Altersklassenrekorden im SB Aachen, sowie 5 Altersklassenrekorden im Verein!

 

Ausschreibung zum Sprinterkönig ist online

03.05.2022 21:35 Uhr von Ingo Stiens

Wir freuen uns, euch und eure Schwimmer, zum Sprinterkönig 2022 einladen zu können.

Für viele wird es ja der erste Wettkampf überhaupt sein. Andere freuen sich darauf, sich mal wieder im Wettkampf messen zu können. Nach derzeitigem Stand wäre es auch möglich Zuschauer zuzulassen.

Wir versuchen es, wenn uns Corona denn läßt. Es gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.

 
Ich warte seitens des Dürener Service Betriebes noch auf eine schwerwiegende Entscheidung: sollte bis zum Termin eine entsprechende Betriebserlaubnis vorliegen, ist es eventuell sogar möglich, dass wir die Veranstaltung kurzfristig in das neue Rurbad verlegen! Dies würde ich dann zeitgerecht mitteilen.

Viele Grüße

Olaf Schroeder

Schwimmwart

 

Einladung zur Abteilungsfeier

19.04.2022 18:38 Uhr von Ingo Stiens

Liebe aktive und ehemalige Mitglieder der Schwimm- und Wasserballabteilung,


der 175. Geburtstag des Dürener TV 1847 ist ein Grund zu feiern!!! Zu diesem Anlass möchten wir mit Euch am 18. Juni 2022 eine Abteilungsfeier in großer Runde veranstalten. Hierbei sollen möglichst viele aktive und ehemalige Schwimmer*innen, Wasserballer*innen und Wassergymnast*innen zusammenkommen.


Wir mieten die Grillhütte auf dem Sommerbadgelände, die uns viel Platz und Möglichkeiten für ein fröhliches Wiedersehen bietet, so dass alle einen schönen Tag miteinander verbringen und gemeinsam an die schönen Zeiten in der Schwimmabteilung zurückdenken können!

Am Samstagvormittag ( 10:00 Uhr) veranstalten wir einen Fun-Triathlon für Jedermann, ein Neoprenanzug-Testschwimmen (12:30 Uhr), und starten dann am frühen Nachmittag (14:00 Uhr) aufgewärmt in die Feierlichkeiten mit Grillgut und Getränken (zu vernünftigen Preisen).


Wir alle haben eine schöne Zeit in der Schwimm- und Wasserballabteilung genießen dürfen. Anlässlich des 175-jährigen Geburtstags des Dürener TV möchten wir ein Fotobuch über „das Abteilungsleben – früher und heute“ zusammenstellen. Sendet uns daher bitte Bilder, Videos etc. von Euren schönsten Erlebnissen in Eurer aktiven Zeit per E-Mail vorab und wir versuchen die Eindrücke medial an diesem Abend zu präsentieren.


Um den Ablauf und alles Nötige planen zu können, benötigen wir von Euch eine Anmeldung zum Fest und/oder zum Triathlon. Damit es auch für weitangereiste Gäste ein entspannter Abend werden kann, können wir euch bei Bedarf Zeltplätze zur Verfügung stellen. Bitte sendet die ausgefüllte Anmeldung bis spätestens 15.05.2022 an uns zurück!
Also, merkt Euch den 18.06.2022 in eurem Terminkalender und meldet euch an! Bitte versucht Euch mit den Schwimm- und Wasserballfreund*innen von damals und heute kurzzuschließen, sendet Ihnen diese Einladung weiter, und verabredet euch am 18.06.2022 im Sommerbad.


Wir sind der Meinung, wir haben und hatten immer großartige Mitglieder in unseren Reihen, damals wie heute. Daher freuen wir uns riesig auf eine schöne Feier.


Mit sportlichen und herzlichen Grüßen


Der Vorstand der Schwimm- und Wasserballabteilung


E-mail-Kontakt:

Anne Caroline Lange: lange-swim-dtv@protonmail.com
Dirk Bromand: dirkbromand@aol.com
Ulrich Funken: ulrich.funken@t-online.

 

 

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

04.04.2022 21:40 Uhr von Ingo Stiens

Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide!) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, können eine Bescheinigung der Schule über einen durchgeführten Test vorlegen.
- Kinder, die eine Grundschule besuchen, können eine Bescheinigung der Eltern vorlegen, dass ein Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis <24h durchgeführt wurde. Diese Bescheinigung muss neben dem Namen, Datum, Uhrzeit der Testdurchführung und Namen der Erziehungsberechtigten enthalten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Eine Evaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
- Wir sind uns bewußt, dass der Einfachheit halber die Corona Schutzverordnung nicht in allen kleinen Details umgesetzt ist und daher teils darüber hinausgeht. Dies ist nach der Corona SCHUTZVO möglich und im Ermessen der Vereine/Veranstalter!


Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen, die per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 3.04.2022

 

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

02.03.2022 08:52 Uhr von Ingo Stiens

Informationen für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.

- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Nach der derzeit gültigen CoronaSchutzVerordnung gilt für Hallenbäder weiterhin 2G+ (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <90 Tage her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt), somit auch für den Verein und seine Aktivitäten.
- Von der Vorlage einer Testbescheinigung sind befreit:
1. Personen mit Booster-Impfung
2. Mindestens 2-fach geimpfte Personen (auch Johnson & Johnson), wenn die 2. Impfung mindestens 14 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt
3. Genesene Personen, wenn der positive PCR-Test mehr als 28 Tage, aber höchstens 90 Tage zurückliegt
4. Einfach geimpfte Personen mit nachfolgender Corona-Infektion (oder umgekehrt)
- Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, können bei erforderlicher Testvorlage eine Bescheinigung der Schule über einen durchgeführten Test vorlegen.
- Kinder, die eine Grundschule besuchen, können bei erforderlicher Testvorlage eine Bescheinigung der Eltern vorlegen, dass ein Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis <24h durchgeführt wurde. Diese Bescheinigung muss neben dem Namen, Datum, Uhrzeit der Testdurchführung und Namen der Erziehungsberechtigten enthalten.
- Kinder unter 18 Jahren gelten als immunisiert. Sie müssen zur Teilnahme am Training einen offiziell bescheinigten Antigen-Schnelltest <24h oder PCR-Test <48h alt vorlegen. Eine Bescheinigung der Schule ist im Zeitfenster von <24h ausreichend!
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide!) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Evaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
- Wir sind uns bewußt, dass der Einfachheit halber die Corona Schutzverordnung nicht in allen kleinen Details umgesetzt ist und daher teils darüber hinausgeht. Dies ist nach der Corona SCHUTZVO möglich und im Ermessen der Vereine/Veranstalter!
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen. Sie prüfen die o.g. Bescheinigungen, tragen sie in eine Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 28.02.2022

 

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

13.01.2022 12:18 Uhr von Ingo Stiens

Informationen für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Kinder unter 16 Jahren (auch Geimpfte und Genesene) müssen zur Teilnahme am Training einen offiziell bescheinigten Antigen-Schnelltest <24h oder PCR-Test <48h alt vorlegen. Eine Bescheinigung der Schule ist im Zeitfenster von <24h ausreichend! Der Nachweis einer Booster-Impfung ersetzt den erforderlichen Testnachweis.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G+ Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt) zur Teilnahme am Training! Besteht eine Booster-Impfung ersetzt diese den Schnelltest oder den PCR-Test.
- Bei Vorlage einer Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her) und anschliessender Booster-Impfung ist eine Teilnahme am Training möglich.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
- Wir sind uns bewußt, dass der Einfachheit halber die Corona Schutzverordnung nicht in allen kleinen Details umgesetzt ist und daher teils darüber hinausgeht. Dies ist nach der Corona SCHUTZVO möglich und im Ermessen der Vereine/Veranstalter!
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 13.01.2022

 

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

04.01.2022 12:50 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G+ Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt) zur Teilnahme am Training!
- Kinder unter 16 Jahren (auch Geimpfte und Genesene) müssen zur Teilnahme am Training einen offiziell bescheinigten Antigen-Schnelltest <24h oder PCR-Test <48h alt vorlegen.
- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson) oder entsprechender 3. Impfung
- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).
- Vorlage des offiziellen negativen Antigen-Schnelltest Nachweises (Datum, Uhrzeit!, max. 24h alt) vor dem Training beim Übungsleiter bzw. der zuständigen Person.
- Alternativ wird eine Bescheinigung der Schule über die Durchführung eines Tests (Datum, Uhrzeit!) mit negativem Ergebnis (max. 48h alt) akzeptiert. Die reine Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 03.01.2022

 

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

30.12.2021 23:53 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.

- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G+ Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt) zur Teilnahme am Training!
- Für Kinder unter 16 gilt weiterhin die 3 G Regel mit entsprechenden offiziellen Testnachweisen.
- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson) oder entsprechender 3. Impfung
- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).
- Vorlage eines offiziellen Negativtest (Datum, Uhrzeit!, max. 24h alt).
- Alternativ wird eine Bescheinigung der Schule über die Durchführung eines Tests (Datum, Uhrzeit!) mit negativem Ergebnis (max. 48h alt) akzeptiert. Die reine Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 30.12.2021

 

Übungsleiter:innen Wassergymnastik gesucht

17.12.2021 13:54 Uhr von Ingo Stiens

Wir suchen motivierte Übungsleiter:innen / Trainer:innen im Bereich Wassergymnastik.

Wir bieten:

  • Besonders motivierte Wassergymnast:innen
  • Umfangreiches Trainigsmaterial
  • Aufwandsentschädigungen
  • Nette und engagierte Trainerkolleg:innen in der Abteilung
  • Möglichkeit der Weiterbildung
  • Und vieles Mehr!

 

Wenn Du Spaß am Element Wasser und an der Arbeit mit Wassergymnastik-begeisterten Leuten hast, dann würden wir uns freuen, Dich in unserem Team begrüßen zu dürfen.

Kontaktiere gerne Gerhard Dikta unter dikta@fh-aachen.de

 

 

Neue Corona-Schutzverordnung

25.11.2021 13:25 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her) zur Teilnahme am Training!
- Für Kinder unter 16 gilt weiterhin die 3 G Regel mit entsprechenden Testnachweisen.
- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson) oder entsprechender 3. Impfung
- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).
- Vorlage eines offiziellen Negativtest (Datum, Uhrzeit!, max. 48h alt).
- Alternativ wird eine Bescheinigung der Schule über die Durchführung eines Tests (Datum, Uhrzeit!) mit negativem Ergebnis (max. 48h alt) akzeptiert. Die reine Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest.
- Sollte die o.g. Bescheinigungen nicht vorgelegt werden können, muss eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Bescheinigung vorgelegt werden, dass der Trainingsteilnehmer unter Aufsicht einen Selbsttest durchgeführt hat mit negativem Testergebnis. Diese Bescheinigung muss neben dem Namen, Datum, Uhrzeit der Testdurchführung und Namen der Erziehungsberechtigten enthalten.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.


- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.


Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.


Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 24.11.2021