26.08.2021 Aktualisierung der Corona-Bedingungen zum Trainingsbetrieb
30.08.2021 17:52 Uhr von Ingo Stiens
Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen stand 26.08.2021
Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.
- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann. Es gilt die 3G Regel zur Teilnahme am Training!
- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson).
- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).
- Vorlage eines offiziellen Negativtest (Datum, Uhrzeit!, max. 48h alt).
- Alternativ wird eine Bescheinigung der Schule über die Durchführung eines Tests (Datum, Uhrzeit!) mit negativem Ergebnis (max. 48h alt) akzeptiert. Die reine Vorlage eines Schülerausweises gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Negativtest.
- Sollte die o.g. Bescheinigungen nicht vorgelegt werden können, muss eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Bescheinigung vorgelegt werden, dass der Trainingsteilnehmer unter Aufsicht einen Selbsttest durchgeführt hat mit negativem Testergebnis. Diese Bescheinigung muss neben dem Namen, Datum, Uhrzeit der Testdurchführung und Namen der Erziehungsberechtigten enthalten.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.
Der Vorstand DTV-Schwimmen
Stand der Information 26.08.2021