Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

08.06.2021 12:48 Uhr von Ingo Stiens

Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.


- Teilnahme am Training erfordert die Vorlage eines offiziellen Negativtest (max. 48h alt)


- Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her).


- Vorlage einer Impfbescheinigung mit 14 Tagen nach 2. Impfung (oder 14 Tage nach Impfung mit Wirkstoff von Johnson & Johnson).


- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.


- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (oder FFP2) bis in die Schwimm-halle (auch in der Umkleide) und aus der Halle (DSB fordert nur bis in die Umkleide!), da vor-rübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.


- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!


- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.


- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit, da feste Zeiten seitens DSB festgelegt wurden. Vereine haben bis dahin die Halle zu verlassen.


- Anweisungen der Übungsleiter Folge leisten.


- Verlässliches Abmelden vom Training.


- Maximal 10 Personen pro Bahn.


- Maximal 15 Personen im Lehrschwimmbecken.


Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.


Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.


Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen
Stand der Information 07.06.2021

 

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