Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

04.04.2022 21:40 Uhr von Ingo Stiens

Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide!) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, können eine Bescheinigung der Schule über einen durchgeführten Test vorlegen.
- Kinder, die eine Grundschule besuchen, können eine Bescheinigung der Eltern vorlegen, dass ein Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis <24h durchgeführt wurde. Diese Bescheinigung muss neben dem Namen, Datum, Uhrzeit der Testdurchführung und Namen der Erziehungsberechtigten enthalten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Eine Evaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
- Wir sind uns bewußt, dass der Einfachheit halber die Corona Schutzverordnung nicht in allen kleinen Details umgesetzt ist und daher teils darüber hinausgeht. Dies ist nach der Corona SCHUTZVO möglich und im Ermessen der Vereine/Veranstalter!


Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen, die per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 3.04.2022

 

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