Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen
02.03.2022 08:52 Uhr von Ingo Stiens
Informationen für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen
Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.
- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Nach der derzeit gültigen CoronaSchutzVerordnung gilt für Hallenbäder weiterhin 2G+ (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <90 Tage her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt), somit auch für den Verein und seine Aktivitäten.
- Von der Vorlage einer Testbescheinigung sind befreit:
1. Personen mit Booster-Impfung
2. Mindestens 2-fach geimpfte Personen (auch Johnson & Johnson), wenn die 2. Impfung mindestens 14 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt
3. Genesene Personen, wenn der positive PCR-Test mehr als 28 Tage, aber höchstens 90 Tage zurückliegt
4. Einfach geimpfte Personen mit nachfolgender Corona-Infektion (oder umgekehrt)
- Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, können bei erforderlicher Testvorlage eine Bescheinigung der Schule über einen durchgeführten Test vorlegen.
- Kinder, die eine Grundschule besuchen, können bei erforderlicher Testvorlage eine Bescheinigung der Eltern vorlegen, dass ein Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis <24h durchgeführt wurde. Diese Bescheinigung muss neben dem Namen, Datum, Uhrzeit der Testdurchführung und Namen der Erziehungsberechtigten enthalten.
- Kinder unter 18 Jahren gelten als immunisiert. Sie müssen zur Teilnahme am Training einen offiziell bescheinigten Antigen-Schnelltest <24h oder PCR-Test <48h alt vorlegen. Eine Bescheinigung der Schule ist im Zeitfenster von <24h ausreichend!
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide!) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Evaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
- Wir sind uns bewußt, dass der Einfachheit halber die Corona Schutzverordnung nicht in allen kleinen Details umgesetzt ist und daher teils darüber hinausgeht. Dies ist nach der Corona SCHUTZVO möglich und im Ermessen der Vereine/Veranstalter!
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen. Sie prüfen die o.g. Bescheinigungen, tragen sie in eine Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.
Der Vorstand DTV-Schwimmen
Stand der Information 28.02.2022