Information für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen

13.01.2022 12:18 Uhr von Ingo Stiens

Informationen für Schwimmer, Eltern und Übungsleiter des DTV-Schwimmen


Aufgrund der Corona Bestimmungen sind für die Trainingseinheiten folgende Dinge unbedingt zu beachten und einzuhalten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der Trainingseinheit.


- Frühzeitiges Einfinden vor dem Training, damit die Testbescheinigungen alle geprüft werden können und mit Einlasszeit die Halle betreten werden kann.
- Kinder unter 16 Jahren (auch Geimpfte und Genesene) müssen zur Teilnahme am Training einen offiziell bescheinigten Antigen-Schnelltest <24h oder PCR-Test <48h alt vorlegen. Eine Bescheinigung der Schule ist im Zeitfenster von <24h ausreichend! Der Nachweis einer Booster-Impfung ersetzt den erforderlichen Testnachweis.
- Für Vereinsmitglieder ab 16 gilt die 2G+ Regel (Immunität durch Impfung oder Genesung nach Erkrankung <6 Monate her, plus offizieller Antigen-Schnelltest <24h alt oder PCR<48h alt) zur Teilnahme am Training! Besteht eine Booster-Impfung ersetzt diese den Schnelltest oder den PCR-Test.
- Bei Vorlage einer Bescheinigung einer Genesung nach COVID Erkrankung (mindestens 28 Tage zuvor, max. 6 Monate her) und anschliessender Booster-Impfung ist eine Teilnahme am Training möglich.
- Keine Krankheitssymptome zum Zeitpunkt des Trainings.
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2 bis in die Schwimmhalle (auch in der Umkleide) und aus der Halle, da vorübergehend mit kurzfristigem Unterschreiten des Mindestabstandes zu rechnen ist.
- Generelles Einhalten des Mindestabstandes von 1,5m -> Beachtung vor allem bei Aufsuchen der Umkleiden! Alle Umkleiden nutzen und gleichmäßiges Verteilen!!
- Maximale Anzahl in den Duschen beachten.
- Zügiges Verlassen der Halle nach der Trainingseinheit. Anweisungen der Übungsleiter (auch anderer Gruppen) Folge leisten.
- Verlässliches Abmelden vom Training.
- Eine Reevaluierung des Geschehens und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Vereinsbetrieb wird seitens des Vorstandes in kurzen Abständen durchgeführt. Diese Regeln werden daher ggf zeitnah geändert und angepasst. Diese Regeln sollen unsere Vereinsmitglieder und Übungsleiter schützen! Wir erwarten daher verlässlichen Umgang miteinander.
- Wir sind uns bewußt, dass der Einfachheit halber die Corona Schutzverordnung nicht in allen kleinen Details umgesetzt ist und daher teils darüber hinausgeht. Dies ist nach der Corona SCHUTZVO möglich und im Ermessen der Vereine/Veranstalter!
Die Übungsleiter führen eine Liste ihrer Mannschaften/Trainingsgruppen und prüfen die o.g. Bescheinigungen in einer Liste, die nach der Trainingseinheit per Foto/Scan an den Corona-Beauftragten (Olaf Schroeder) der Abteilung gesandt wird. Hieraus muss klar ersichtlich sein, wer am Training teilgenommen hat.
Die Übungsleiter geben eine Bescheinigung (inkl. Angabe der Anzahl der Personen, Datum, Verein, Name des Verantwortlichen) über das Prüfen bei den Verantwortlichen des DSB zu jeder Trainingseinheit ab. Mit ihrer Unterschrift dokumentieren sie das Überprüfen der Zulassungskriterien ihrer Teilnehmer.
Kann ein Aktiver nicht zum Training zugelassen werden, weil die notwendigen Bescheinigungen nicht vorliegen, wird dem Aktiven der Zutritt ins Hallenbad verwehrt. Der Verein ist dann auch nicht weiter in der Aufsichtspflicht!
Finden zwei Gruppen nacheinander bei einem Übungsleiter statt, wird im Vorfeld abgesprochen, wer hier bei der Überprüfung der Unterlagen behilflich ist.


Der Vorstand DTV-Schwimmen


Stand der Information 13.01.2022

 

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